ePA-Einführung verzögert sich
ePA-Einführung verzögert sich Im Gesetz ist der Termin, ab dem alle Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten sollen, verbindlich festgeschrieben: 15.01.2025 (siehe § 342 Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs, Fünftes Buch (SGB V), [ https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__342.html ]. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen ihre Versicherten spätestens sechs Wochen vor dem 15. Januar 2025 umfassend über die elektronische Patientenakte (ePA) […]
