ePA-Einführung verzögert sich
ePA-Einführung verzögert sich
Im Gesetz ist der Termin, ab dem alle Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten sollen, verbindlich festgeschrieben: 15.01.2025 (siehe § 342 Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs, Fünftes Buch (SGB V), [ https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__342.html ]. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen ihre Versicherten spätestens sechs Wochen vor dem 15. Januar 2025 umfassend über die elektronische Patientenakte (ePA) informieren. Das konkrete Datum für den Beginn dieser Informationsfrist war somit der 4. Dezember 2024. Die Informationspflicht der Krankenkassen ist in § 343 SGB V detailliert geregelt. Demnach müssen die Krankenkassen ihren Versicherten „umfassendes, geeignetes Informationsmaterial über die elektronische Patientenakte in präziser, transparenter, verständlicher und
leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache und barrierefrei zur Verfügung […] stellen“.
Diese Frist ist inzwischen abgelaufen – ohne dass die meisten Versicherungen dieser Verpflichtung in ausreichendem Maße nachgekommen sind.
Nun wird die Einführung der ePA – bis auf zwei – für alle Regionen Deutschlands verschoben. In Hamburg und Franken soll trotzdem die ePA am 15. Januar
starten. Nach unseren Informationen werden nicht alle Praxis-Verwaltungssysteme in diesen Regionen angeschlossen sein. Die gesetzlich geforderte Information der Kassenmitglieder hat auch in Hamburg und Franken nicht stattgefunden.
Am Ende dieser „Pilotphase“ soll die ePA dann laut Aussage des Bundesgesundheitsministeriums flächendeckend ausgerollt werden. Dies allerdings erst, wenn die Hersteller der Praxiscomputersysteme die ePA sicher anbinden. Jedoch zeichnet sich schon jetzt ab, dass die ePA weiterhin sicherheitstechnische Probleme aufweist.
„Trotz aller positiven Aspekte wird es zu Beginn auch Hindernisse geben.“ gibt der Bundesverband Gesundheits-IT in seinem BVITG-Monitor 6/2024 [https://www.bvitg.de/wp-content/uploads/EHC-6_2024_bvitg-Monitor.pdf ] zu bedenken. Und weiter „So muss beispielsweise klar sein, dass die ePA zunächst schrittweise und in abgespeckter Form eingeführt wird und dass es zu Beginn ruckeln kann.“ Somit dürfte die Aussage eines Herstellers eines Praxisverwaltungssystems, dass es sich bei der ePA um „dunkelgrüne Schrumpelbananensoftware“ handelt, nicht ganz so falsch sein.