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Pressemitteilung 24.02.2020

Hannover.– Die Mitgliederversammlung der Vereinigung Unabhängiger Vertragszahnärzte (VUV) hat jetzt ihren Vorstand aufgefordert, den Bundespräsidenten zu bitten, das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) nicht zu unterzeichnen. Gleichzeitig sollen alle Fraktionen des Deutschen Bundestags gebeten werden, eine Verfassungsbeschwerde sowie eine Normenkontrollklage gegen das DVG beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Die niedersächsischen Zahnärzte halten die zentralisierte Datensammlungsaktion von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für verfassungswidrig, da sie die Persönlichkeitsrechte der Patienten und Versicherten „buchstäblich zu Markte trägt“. Das erklärten der VUV-Vorsitzende Dr. Karl Horst Schirbort und der Gesundheitswissenschaftler und ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Wolfgang Wodarg jetzt in Hannover.

Dazu heißt es in einem öffentlichen Brief Wodargs an den Bundespräsidenten: „Es fällt auf, dass unter dem Begriff „Digitalisierung“ in mehreren Gesetzen der Zugriff auf Patientendaten und Gesundheitsdaten für eine zentrale Datenspeicherung und Datenverarbeitung legitimiert werden soll.“ Die hierdurch bestehenden Risiken für den Schutz der Persönlichkeit nach Artikel 2 des Grundgesetzes und damit auch für neue Angriffe auf die Menschenwürde seien unschwer erkennbar. Dass die Industrie keinen Zugriff auf die Daten habe, sei eine plumpe Schutzbehauptung, zumal die meisten Forschungsvorhaben im Gesundheitsbereich von der Industrie finanziert und dort ausgewertet würden. Auch die Krankenkassen verwerteten ihre vielfältigen Daten bereits jetzt vor allem, um ihre wirtschaftliche Position im Kassenwettbewerb zu optimieren. „Angesichts der bisherigen streng an der Verfassung ausgerichteten Praxis im Datenschutzrecht ist die Gesetzgebung ein Staatsstreich“, heißt es im Brief an den Bundespräsidenten.

Nach Meinung von Dr. Wodarg und Dr. Schirbort überrumpeln die massiven gesetzgeberischen Angriffe auf die Prinzipien des Persönlichkeitsrechts die Öffentlichkeit und die Ärzteschaft nahezu vollständig. Und im Gesundheitsmarkt gehe es offenbar schon lange nicht mehr darum, was kranke Menschen wirklich benötigen, sondern um das, was man ihnen verkaufen kann. Doch in der wachsamen Ärzteschaft wachse der Widerstand gegen diese Angriffe auf Persönlichkeitsrechte. So stellte die Mitgliederversammlung der VUV fest, dass die geplante zwangsweise Speicherung von medizinischen Daten auf zentralen Servern mit einem unkalkulierbaren Risiko verbunden ist. Deshalb sei es oberstes ärztliches Gebot, das Arztgeheimnis zu wahren und die medizinischen Daten in den Praxen zu schützen. Ferner sei der vom Bundesgesundheitsminister eingereichte Referentenentwurf für ein Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) ein untauglicher und überflüssiger Versuch, persönliche Patientendaten zu schützen. Der Bevölkerung würden unzureichende Informationen bezüglich der Gefahren für das Arztgeheimnis vermittelt, und dem Missbrauch der in großem Umfang auf zentralen Servern zu speichernden Patientendaten würden auch weiterhin keine Grenzen gesetzt. Es wäre einfacher, das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) nicht umzusetzen.