VUV aktuell Nr. 187
Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen,
es sind schon ein paar Tage vergangen, dennoch möchten wir es nicht versäumen, Ihnen allen ein glückliches und erfolgreiches, vor allem gesundes neues Jahr 2024 zu wünschen. Glückwunsch auch an unsere Landwirte, die mit ihren einzigartigen, bundesweit organisierten Protesten gezeigt haben, wie sowas geht. Die Unzufriedenheit mit der Politik der Ampelregierung hat zu einem Schulterschluss großer Teile der Bevölkerung geführt; Lohnunternehmen, Speditionen und viele andere Branchen haben sich den Aktionen angeschlossen, so etwas hat es vorher nicht gegeben. Unsere Probleme mit der Politik sind ähnlich gelagert, und ich kann den Wunsch manches Kollegen nach einem eigenen „Trecker“ durchaus nachvollziehen. Unser Protest ist der „letzte Kittel“ bzw. die endgültig geschlossenen Praxen, auf die in den Protestpostkarten hingewiesen wird – weniger spektakulär, jedoch endgültiger. Die Trecker rollen irgendwann wieder, auch die Bahn fährt wieder, die Praxen jedoch werden dauerhaft geschlossen bleiben. Die „weißen Flecken“ auf der Versorgungslandkarte sind auf dem Vormarsch.
Widerspruch gegen die ePA: Am 14. Dezember 2023 wurden das Digital-Gesetz (DigiG) und das Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz (GDNG) zugunsten der Forschung im Bundestag beschlossen. Der Gesetzentwurf des DigiG sieht vor, dass die Krankenkassen ab dem 15. Januar 2025 verpflichtet sind, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung zu stellen. Bitte informieren Sie Ihre Patienten, dass sensible Gesundheitsdaten, die wenn auch vordergründig zu Forschungszwecken in der ePA gespeichert, dort für andere Nutzer zur Verfügung stehen werden. Die ärztliche Schweigepflicht wird hier unterlaufen! Die Krankenkassen müssen ihre Versicherten über die Einführung der ePA informieren; danach sollte der Patient der ePA schriftlich widersprechen. Ein entsprechendes Widerspruchsformular werden wir zeitnah für die Patienten zur Verfügung stellen. Nähere Infos auch vom Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht (BfDS), die hierzu einen neuen Flyer entworfen haben.
Mitgliederversammlung: In den nächsten Tagen wird Ihnen noch einmal mit
separater Post die Einladung zu unserer Mitgliederversammlung am 24.02.2024 zugehen.
Bitte nehmen Sie teil, wir sind auf Ihre Mitarbeit angewiesen!
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
VUV aktuell 187 als PDF Download